Hierunter fallen alle die Kosten, die bei der Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen entstehen, die der Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes dienen, daneben umfasst der Versicherungsschutz auch präventive und Rehabilitationsmaßnahmen.
Zu den wesentlichen Merkmalen der privaten Krankenversicherung gehören zum einen die Art der Beitragsberechnung und zum anderen das Abrechnungsprinzip von Versicherungsleistungen. Die Beitragsermittlung der privaten Krankenversicherung basiert auf einer risikogerechten Kalkulation, ist jedoch unabhängig vom Einkommen. Anhand von Faktoren wie dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und weiteren persönlichen Faktoren sowie des Umfangs der versicherten Leistungen wird das Kostenrisiko ermittelt. Vereinfacht erklärt ergibt sich die Beitragshöhe daraus, wie hoch die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird. Allerdings hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Beitragshöhe zu beeinflussen.
Dies ist zum einen möglich, weil er seinen Versicherungsschutz individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend zusammenstellen kann, also nur die Leistungen versichern und bezahlen muss, die er für notwendig hält. Diese in den Versicherungsvertrag aufgenommen Leistungen sind dann aber für die gesamte Versicherungsdauer vertraglich garantiert, wobei auch im Verlauf der Versicherung weitere Leistungen in den Versicherungsschutz integriert oder aus diesem ausgeklammert werden können. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den vereinbarten Anteil der von ihm verursachten Kosten selbst trägt. Die Abrechnung erfolgt bei der privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Kostenerstattungsprinzips.
Das bedeutet, dass in Anspruch genommene Leistungen nicht mit demjenigen abgerechnet werden, der diese Leistungen erbracht hat, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten rückwirkend an den Versicherungsnehmer erstattet werden. In der Praxis gestaltet sich dies so, dass der Versicherungsnehmer der Vertragspartner des Arztes ist, diesen frei wählen und mit diesem die Leistungen individuell abstimmen kann. Die Rechnung, die der Arzt anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung erstellt, reicht der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung ein. Nach Überprüfung und je nach Tarif überweist die private Krankenversicherung dann den Rechnungsbetrag vollständig oder anteilig auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steht die private Krankenversicherung allerdings nicht jedem offen. Eine private Krankenvollversicherung ist nur für diejenigen möglich, die in der GKV nicht versicherungspflichtig sind. Dennoch gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz aufzustocken und von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung zu profitieren, nämlich durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.
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