Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die die Beiträge anhand des Einkommens ermittelt, nimmt das Einkommen bei der Beitragsberechung der privaten Krankenkasse keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.
Die private Krankenkasse legt bei der Beitragsberechnung der Finanzen vielmehr Faktoren wie das Alter und das Geschlecht, den Gesundheitszustand, das Risiko des Versicherungsnehmers für die Versicherung sowie die vereinbarten Leistungen zugrunde. Zudem kann eine Selbstbeteilung sowie eine Art Rückvergütung vereinbart werden. Selbstbeteilung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für bestimmte Leistungen selbst trägt, Rückvergütung bedeutet, dass die private Krankenkasse einen Teil der Beiträge zurückerstattet, wenn der Versicherte die vereinbarten Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen hat.
Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenkasse und der Haftpflichtversicherung liegt darin, dass diese nach dem Kostenerstattungsprinzip agiert, was bedeutet, dass die private Krankenkasse dem Versicherten die Kosten erstattet, die für seine Behandlung und Heilung entstanden sind. In der Praxis gestaltet sich das Kostenerstattungsprinzip derart, dass der Versicherungsnehmer bei einem Arztbesuch die benötigte Therapie individuell mit dem behandelnden Arzt abspricht.
Anhand dieser Absprache erstellt der Arzt eine Rechnung auf den Namen des Versicherten als seinen Vertragspartner. Der Versicherte reicht diese Rechnung bei seiner Versicherung ein und erhält die Kosten nach einer Prüfung auf sein Konto erstattet. Erwirbt der Versicherte Medikamente in einer Apotheke, reicht er die Quittung ebenfalls bei der Versicherung ein und diese erstattet die Auslagen. Eine direkte Abrechnung erfolgt in der Regel bei einem stationären Aufenthalt, wobei der Versicherte seine Ansprüche gegenüber der Versicherung anhand einer unterschriebenen Erklärung an das Krankenhaus oder die Klinik abtritt. Durch das Kostenerstattungsprinzip werden also die Kosten erstattet, die entstehen und ermöglicht somit eine individuelle Absprache bezüglich der Behandlung bei zeitgleicher Kostenkontrolle. Im Gegensatz dazu liegt der gesetzlichen Krankenkasse das Sachleistungsprinzip zugrunde, was bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse nur festgelegte Leistungen mit demjenigen abrechnet, der die Leistung erbringt.
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