Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Verbrauchs-, und Gebrauchsgegenstände, also beispielsweise die Möbel, Geräte wie der Fernseher, die Waschmaschine oder der Kühlschrank, aber auch Geschirr, Kleidung und Lebensmittel. Wann ein Schaden reguliert wird, ist in den Definitionen der Versicherungspolice genau definiert. In aller Regel sind die Schäden abgesichert, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Diebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Versichert ist in aller Regel der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Hausrats, wobei der Versicherungsnehmer die Höhe der Absicherung meist frei wählen kann.
Die Deckungssumme, die der Versicherungsnehmer vereinbart, ist die maximale Summe, die die Versicherung bei einer Schadensregulierung auszahlt, auch wenn der Wert des Hausrats tatsächlich höher ist also die vereinbarte Deckungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung auch immer nur den tatsächlichen Wert für die Wiederbeschaffung der beschädigten Gegenstände, auch wenn die Deckungssumme höher ist als der tatsächliche Wert. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, den Wert des Hausrats auch im Verlauf der Versicherungsdauer nach oben oder nach unten zu korrigieren. Die Kosten für eine Hausratversicherung ergeben sich aus der Höhe der Deckungssumme, die meist nach der Wohnfläche berechnet wird, der Lage des Versicherungsortes sowie dem Versicherungsumfang.
Als Versicherungsort wird der Ort bezeichnet, für den die Versicherung abgeschlossen wird, wird eine sogenannte Außenversicherung vereinbart, ist auch der Hausrat abgesichert, der sich für einen begrenzten Zeitraum außerhalb der eigentlichen Wohnräume befindet, wobei die Wohnräume meist auch dazugehörige Nebengebäude wie Keller, Garagen oder Geräteschuppen beinhalten. Grundsätzlich empfiehlt sich immer ein Versicherungsvergleich, da die Anbieter in ihren Versicherungsbedingungen deutlich variieren können, insbesondere, wenn sich der versicherte Ort in gefährdeten Gebieten, etwa in hochwassergefährdeten Gebieten oder in Gegenden mit hoher Einbruchsrate, befindet.
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