Die Funktionsweise einer Kreditkarte ist recht einfach. Der Karteninhaber bekommt ein Kreditkartenkonto, auf dem ein Verfügungsrahmen seitens der Bank eingeräumt wird. Bis zu diesem Rahmen kann mit der Kreditkarte maximal eingekauft werden. Die Verfügungen werden auf dem Kreditkartenkonto verbucht. Der Ausgleich des Kreditkartenkontos erfolgt zu Lasten eines Girokontos. Dabei erfolgt der Ausgleich nur einmal im Monat. Bis zu dem Ausgleich muss der Karteninhaber keine Zinsen bezahlen. Der Ausgleich erfolgt im Regelfall mit einer einmaligen Umbuchung zu Lasten des bestehenden Girokontos. Eine Rückführung in Form von Raten ist bei manchen Anbietern ebenfalls möglich. In diesem Fall wird der Saldo des Kreditkartenkontos mit einem bestimmten Zinssatz verzinst und dem Kreditkarteninhaber in Rechnung gestellt.
Ein Kreditkartenkonto mit einmaliger Umbuchung stellt damit einen zinslosen Kredit für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen dar.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Kreditkarte ist der Besitz eines Girokontos bei einer inländischen Bank. Dabei muss das Girokonto nicht zwingend bei der kreditkartenführenden Bank bestehen. Der Karteninhaber muss volljährig sein und ein regelmäßiges Einkommen vorweisen. Beim Kreditkartenantrag erteilt der Antragssteller eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Schufa-Abfrage. Somit ist eine positive Schufa-Auskunft ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte. Kreditkarten Vergleiche helfen bei der Entscheidung. Arbeitlslose und Hartz IV-Empfänger bekommen im Regelfall keine Kreditkarte. Dies ist damit begründet, dass die Höhe der Einkünfte für einen Kredit einfach nicht ausreichend ist.
Vor allem im Ausland ist der Einsatz von Kreditkarten stark verbreitet. In den USA beispielsweise zahlt man fast ausschließlich mit Kreditkarten. Dort besitzt ein Bürger meistens mehrere Kreditkarten und hat damit mehrere Möglichkeiten um Kredite in Anspruch zu nehmen.
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