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Solche Pflichtmitglieder sind zum Beispiel Wehr- und Zivildiensteleistende, Pflegepersonen, Rentner, gering verdiendende Arbeitnehmer und Angestellte, Empfänger von Lohnersatzleistungen, Schüler, Studenten, Praktikanten, Auszubildende usw. Personen mit einem Einkommen oberhalb der erwähnten Geldgrenze können natürlich auch der gesetzlichen Krankenkasse beitreten, als freiwillige Mitglieder. Man sollte die Möglichkeiten aber davor erwägen, denn die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, und diese freiwillige Mitglieder sehr viel für den selben Leistungsumfang, für die selbe Versicherungsform zahlen. Die Beiträge werden also an hand des Einkommens ausgerechnet, und das sogar prozantual, wonach bei der Erhöhung des Lohnes sich die Beiträge auch erhöhen und umgekehrt. Manche zahlen also mehr, manche weniger, das kommt aus dem Solidaritätsprinzip.
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