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Die zwei Krankenversicherungsarten, also gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung, GKV und PKV, ähneln sich sehr, das kann man auch aus den Namen entnehmen, viele Einzelheiten, ganz wichtige Faktore unterschieden sich aber. Hier sind die fundamentalsten Unterschiede:

           


  • Die gesetzliche Krankenversicherung kann auch freiwillig abgeschlossen werden, hauptsächlich ist es aber eine Pflichtversicherung für diejenigen, die wenig verdienen, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Dagegen ist die private Krankenversicherung eine völlig freiwiilige Absicherung, niemand wird obligiert.

  • Bei der GKV können Beamte ohne vorherige Pflichtversicherung nicht Mitglied werden. Das kann bei der privaten Krankenversicherung nicht passieren, hier existiert keine Kriterie wodurch man nicht angenommen werden kann, vielleicht ein sehr schlechter Gesundheitszustand, aber das apssiert sehr selten.

  • In Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung existiert nur eine einzige Versicherungsform, nur eine Möglichkeit, während man bei der PKV aus drei Versicherungsformen wählen kann: Vollversicherung um alle Kosten abzusichern, Teilversicherung um manche Kosten abzusichern, und Zusatzversicherung um zusätzliche Leistungen den Versicherungsnehmern der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten.

  • Die Beiträge richten sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach dem Einkommen, dadurch bezahlen einige Mitglieder für die selben leistungen mehr als andere, bei der privaten Krankenversicherung passiert das aber an hand mehrerer Kriterien, an Hand der Krankheitsrisiken, wie Geschlecht, Eintrittsalter, gegenwärtiger Gesundheitszustand und Vorerkrankungen, Berufsgruppe, Versicherungsform usw. Ein weiteres Vorteil der PKV ist, dass bei schweren Erkrankungen, wie beispielsweise einer Krebs Erkrankung, können bessere und umfangreichere Therapiemöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

  • Familienmitglieder können bei der GKV in dem Vertrag miteingeschlossen werden, bei der PKV benötigen diese aber separate Verträge mit den individuellen Bedürfnissen, Ansprüchen, aber auch mit den individuellen Beiträgen.


Die Liste ist damit noch nicht vollendet, man sollte sich darum bei der Versicherungsgesellschaft informieren.

 
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