Darüber hinaus muss jede private Krankenversicherung jeden aufnehmen, der keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung hat. Darüber hinaus müssen die privaten Krankenversicherungen ab dem 1. Juli 2007 einen so genannten Standardtarif anbieten, in den jeder Versicherungsnehmer eingestuft wird, der keinen anderen Tarif will oder in keinem anderen Tarif versicherbar ist. Dieser Standardtarif bietet dann ähnliche Leistungen wie eine gesetzliche Krankenkasse und es dürfen keinerlei Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden. Ein ganz besonderer Clou ist unserem Gesundheitsministerium mit privat versicherten Arbeitslosen gelungen, die Hartz IV beziehen. Bei diesen bezahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Alles in allem ist also extreme Bewegung in den Markt der Krankenversicherungen und der privaten Altersvorsorge gekommen, was es dem Verbraucher nicht unbedingt einfacher macht, die für sich richtigen Produkte zu finden. |